Forderungseinzug durch Anwaltsinkasso
Forderungseinzug durch Anwaltsinkasso
Was tun, wenn der Schuldner nicht zahlt?
Forderungseinzug durch Anwaltsinkasso zum Pauschalpreis
Der Auftraggeber beauftragt die Kanzlei Becker Baurecht mit dem außergerichtlichen Forderungseinzug in der Angelegenheit. Anwaltsinkasso bezeichnet eine Form des Forderungsmanagement,
die wir für Sie betreiben. Viele Schuldner halten sich nicht an festgelegte Zahlungsfristen und reagieren auch auf Zahlungserinnerungen oder Mahnungen nicht. Dies ist nicht nur
zeitaufwändig und nervenaufreibend, sondern kann auch zur Verjährung des Anspruches führen.
Das Forderungsmanagement in die fachkundigen Hände eines Rechtsanwalts zu legen, lässt Sie von vielen Vorteilen profitieren:
- Mit dem Schreiben eines Anwalts wird eine ernstzunehmende Aufforderung an den Schuldner bewirkt.
- Ein Rechtsanwalt kann direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken und diesen noch am selben Tag beim zuständigen Mahngericht einreichen.
- Wenn sich ein Schuldner bereits in Verzug befindet, sind die Rechtsanwaltskosten vom Schuldner zu erstatten.
- Meist werden nach erfolglosen Schreiben und Zahlungsaufforderungen durch Inkassounternehmen Anwälte nachträglich eingeschaltet. Die unmittelbare Beauftragung eines Anwalts erspart Zeit und Kosten.
- Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts erhalten Sie eine individuelle Beratung, dieser beinhaltet die Prüfung, ob der Anspruch durchsetzbar ist.
Leistungen
Wir prüfen die von Ihnen übergebenen Unterlagen (Rechnung, Mahnung, ggf. Vertrag und Abnahmeprotokoll) mit Blick auf Fälligkeit und erstellen ein individuelles anwaltliches
Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung. Zahlt der Kunde unseres Auftraggebers (Schuldner) nicht, wird einmalig telefonisch oder schriftlich Kontakt mit dem Schuldner aufgenommen.
Sollten Einwände des Schuldners gegen die Zahlung (z. B. Mängel) erhoben werden, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, diese Vorwürfe zu überprüfen und bei einem berechtigten
Einwand diesen zu beseitigen.
Kosten beim vorgerichtlichen Forderungseinzug
Grundsätzliche besteht eine Kostentragungspflicht des Schuldners, d.h. die dem Auftraggeber entstehenden Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts sind als Verzugsschaden vom
Schuldner zu tragen, soweit sich dieser im Verzug befindet und keine berechtigten Einwände gegen die Forderung vorliegen. Die entstehenden Kosten sind dann dem Auftraggeber vom
Schuldner zu erstatten und werden bei diesem auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet.
Der Kostenschuldner der anwaltlichen Gebühren ist der Auftraggeber, der unabhängig von einer Erstattungspflicht des Schuldners zur Zahlung verpflichtet ist.
Nach dem Einreichen der Unterlagen erhält der Auftraggeber eine Vorschussrechnung in Höhe von 150 Euro zzgl. USt., die innerhalb einer Woche zur Zahlung fällig ist.
Die Kosten des Forderungseinzuges richten sich nach der Höhe der Forderung, sog. Streitwert. Bei einer Beauftragung der Kanzlei Becker Baurecht entstehen Rechtsanwaltskosten in
Höhe einer 1,5er Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten für eine Terminsgebühr bzw. eine Vergleichsgebühr nach dem RVG sind, sofern diese anfallen,
zusätzlich zu vergüten.
Kostenreduzierung auf Aufwandspauschale von 150 Euro zzgl. USt. (§ 4 Abs. 2 RVG)
Unter den folgenden Voraussetzungen reduzieren sich die Kosten auf 150 Euro zzgl. USt.:
- Der Schuldner zahlt nach dem Aufforderungsschreiben und dem 1. Telefonat nur den Rechnungsbetrag oder einen Teil, der Auftraggeber will den Rest nicht einklagen.
- Nach dem Aufforderungsschreiben und dem ersten Nachfassen will der Auftraggeber den Forderungseinzug nicht fortsetzen. (z. B. liegen berechtigte Mängelrügen vor oder der Auftraggeber hat sich mit dem Schuldner selbst außergerichtlich geeinigt, usw.). Eine schriftliche Mitteilung an die Kanzlei Becker Baurecht innerhalb von 5 Werktagen nach dem Zugang der Stellungnahme, dass der Forderungseinzug beendet ist, reicht hierfür aus.
- Nach dem Aufforderungsschreiben und erstem Telefonat stellt sich heraus, dass der Schuldner insolvent ist.
Kosten für das Mahnbescheidsverfahren und/oder das gerichtliche Verfahren
Auch die Kosten im gerichtlichen Verfahren richten sich nach der Höhe der Forderung. Die Kosten für ein gerichtliches Verfahren sind laut Gesetz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Auf die Rechtsanwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren wird die Hälfte der außergerichtlichen Gebühren angerechnet.