Bauberatung Unternehmen und Bauträger
Bauberatung für Unternehmen und Bauträger
Im Bauvertragsrecht sind die Vertragsbeziehungen, bezüglich Herstellung und Durchführung einer Leistung im Bereich Bauwesen, zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern geregelt
Vertragsbeziehung Auftraggeber/Unternehmer
Die Kanzlei Becker Baurecht unterstützt bei Fragestellungen in den Vertragsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber und einem Unternehmer aus dem Handwerk oder Baugewerbe. Gemeinsam mit Bauunternehmern und Bauträgern entwickeln und entwerfen wir gemeinsam Bauträgerverträge, Generalunternehmer-Verträge, Bauverträge sowie Werkverträge. Wir beraten und vertreten Sie bei der Bauberatung für Unternehmen und Bauträger, sowie bei der Durchsetzung von Werklohnansprüche und wehren unberechtigte Mängelansprüche ab.
Schlichtungs- und Schiedsverfahren
Die Fachanwaltskanzlei Becker-Baurecht verfügt hierfür über jahrzehntelange Erfahrung in Schlichtungs- und Schiedsverfahren, selbstständigen Beweisverfahren, rechtlichen Mediationen und Prozessen vor Gericht.
Beratungspakete
für Handwerker
und Unternehmen!
Beispielhaft bietet die Kanzlei Becker Baurecht hierzu folgende Leistungen:
Spezielle Leistungspakete für Handwerker finden Sie unter:
• handwerker-versteher.de
• hamsta.de
- rechtliche Begleitung des Bauvorhabens in jeder Situation
- Formulierungs-Empfehlungen beim Baustellen-Schriftverkehr und baubegleitender Dokumentation
- Beratung zu Störungen im Bauablauf (Verzug, Behinderung, höhere Gewalt)
- Beratung zum Konfliktmanagement
- Angebot rechtssicherer Formulare und Ausfüllhilfen
- Prüfung und Erstellung von Bauverträgen, Verbraucherbauverträgen, Bauträgerverträgen, Generalunternehmer-Verträgen, Werkverträgen
- Durchsetzung von Werklohnforderungen
- Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche
- Forderungseinzug bzw. Forderungsinkasso
- Unterstützung in Schlichtungs- und Schiedsverfahren, Mediation
- Unterstützung in selbständigen Beweisverfahren
- Beratung zur Bauhandwerkersicherheit
- Unterstützung im Verfahren der Vergabe von Bauleistungen, etwa durch Prüfung von Teilnahmeanträgen und Angeboten auf Konformität mit den Ausschreibungstexten, Begleitung bei Verhandlungen und Aufklärungsgesprächen mit der Vergabestelle, Erstellung von Verfahrensrügen und Auskunftsbegehren