DE

 | 

CN

Bauberatung für Privatpersonen

Die Anwaltskanzlei Becker Baurecht bietet für Privatpersonen eine baubegleitende Rechtsberatung und berät Sie zu sämtlichen Fragen rund um das Private und Öffentliche Baurecht

Planung und Bau des Eigenheimes

Bereits die Planung und der Bau eines Eigenheimes stellt für den juristischen Laien eine Herausforderung dar, wenn es gilt, auf Augenhöhe mit einem Generalunternehmer zu kommunizieren oder die Übersicht zu behalten über eine Vielzahl von beteiligten Bauunternehmern und Subunternehmern.

Durch jahrelange Erfahrung und regelmäßige Fortbildung zu baurechtlichen Belangen, halten wir auch dort die Fäden in der Hand, wo andere den Überblick verlieren.

Bauverträge juristisch sicher formuliert

Unsere Fachanwaltskanzlei bringt Ordnung in verwinkelte Bauverträge und komplexe juristische Formulierungen. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie als Bauherren umfassend in allen Phasen eines Bauvorhabens: Von der Vertragserstellung am Beginn bis zur Abnahme und Gewährleistungsabwicklung aufgrund von Mängeln am Ende des individuellen Bauprojekts.

Sollte es doch einmal zu einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht kommen, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte mit umfangreicher Prozesserfahrung zur Seite.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

T: 0511.123 137 0
F: 0511.123 137 20
kanzlei@becker-baurecht.de

Öffnungszeiten
Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Beispielhaft bietet die Kanzlei Becker Baurecht hierzu folgende Leistungen:

Bau- und Kaufvertragsprüfung
Bauverzug
Probleme nach Kauf

  • Beratung zu Grundüberlegungen – was muss ein Käufer bzw. Käuferin, ein Bauherr bzw. Bauherrin rechtlich vor Abschluss des Vertrages wissen?
  • Beratung im Vorfeld eines Immobilienkaufes
  • Beratung und Vertretung gegenüber Baubehörden
  • Beratung zur Erteilung einer Baugenehmigung
  • Beratung bei juristischen Auseinandersetzungen mit Bauämtern
  • Bauvertrags- bzw. Kaufvertragsprüfung mit konkreten Empfehlungen
  • Betreuung bei Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Bauvorhabens (z. B. Mängel, Fristen werden nicht eingehalten, Bauverzögerungen)
  • Betreuung bei Problemen nach dem Kauf von Wohnung und Haus (z. B. feuchte Keller)
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Beratung in Bezug auf Sicherheiten für den Auftraggeber