Bauberatung Makler, Vermieter, Mieter und WEG
Bauberatung Makler, Vermieter, Mieter und WEG
Das sonstige Immobilienrecht umfasst das Recht der Mieter, Vermieter, Makler und das Grundstücksrecht
Wohnungseigentumsrecht
(WEG-Recht)
Der Rechtsbereich WEG-Recht (ist vielschichtig
und komplex, aber auch konfliktträchtig, da vielfach Regelungen individuell in Verträgen und Erklärungen von den Eigentümern gemeinsam festgelegt werden können. Das
WEG-Recht ist daher für Käufer bzw. Verkäufer von Eigentumswohnungen von großer Bedeutung.
Dies gilt auch für den, der bereits Eigentümer einer Wohnung ist, vor allem wenn es zu Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder Probleme mit der
Hausverwaltung kommt. Auch in diesen Belangen vertritt Sie die Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht umfassend.
Mietrecht
Das Mietrecht umfasst all das, was im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung, eines Hauses, aber auch einer gewerblichen Einheit steht.
Dies beginnt bereits bei der Beratung im Hinblick auf den bevorstehenden Abschluss eines Mietvertrages wie auch dessen Gestaltung. Die Beratung der Kanzlei Becker Baurecht
umfasst Fragestellungen zum mangelfreien Mietgebrauch oder die Geltendmachung von Mietminderung bis hin zu Schadensersatzansprüchen.
Wir unterstützen bei Problemen bei der Beendigung des Mietverhältnisses (z. B. bei Kündigung, Renovierung, Durchführung eines sogenannten Räumungsverfahrens).
Maklervertrag
Der Maklervertrag beinhaltet als Dienstleistung des Maklers die Nachweis- und bzw. oder Vermittlungstätigkeit, der Kunde bzw. die Kundin des Maklers schuldet im Erfolgsfall
die Maklerprovision.
Gegenstand des Maklervertrages können insbesondere Grundstücke, Wohnungen und Gewerbeflächen sein. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Maklerunternehmen, dem Erwerber und dem
Verkäufer einer Immobilie sind dabei häufig komplex und streitanfällig.
Beispielhaft bietet die Kanzlei Becker Baurecht hierzu folgende Leistungen:
- Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im WEG-Recht etwa bei der Gestaltung und Überprüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, Wahrnehmung Ihrer Interessen auf Eigentümerversammlungen und Unterstützung bei der Erlangung für Sie dienlicher Beschlüsse oder bei der Abwehr bzw. der Anfechtung von Beschlüssen in der WEG-Versammlung
- Beratung in Mietrechtsstreitigkeiten, etwa Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen oder -minderungen Durchsetzung oder Abwehr von Räumungsklagen
- Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
- Vertragskündigung (z. B. bei Eigenbedarf, Vertragsverstößen)
- Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen und AGB
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Maklerprovision
- Vertretung und Beratung zu Fragen der Haftung des Maklers
- Prüfung von Einzelfragen im Maklerrecht, inklusive einem möglichen Widerrufsrecht des Maklerkunden