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Fachanwaltskanzlei
Baurecht und Architekten­recht

Rechtsberatung rund um die Immobilie aus Hannover

Wir sind eine in Hannover ansässige Fachanwaltskanzlei für Immobilienrecht mit Schwerpunkt im Baurecht und Architektenrecht und verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Berufserfahrung in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Neben der Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und -prüfung vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich bei allen Streitigkeiten rund um die Immobilie. Mit unserer juristischen Spezialisierung bieten wir ein breites Spektrum an Kompetenzen und Leistungen.

Haben Sie noch Fragen?
Gerne helfen Ihnen unsere Baurechtspezialisten weiter.

T: 0511.123 137 0
F: 0511.123 137 20
kanzlei@becker-baurecht.de

Öffnungszeiten
Mo - Fr:  09:00 - 17:00 Uhr

Philosophie

Unabhängig davon, ob Sie Auftraggeber oder Auftragnehmer eines Bauprojektes sind und egal, ob Einfamilienhaus, Wohnanlage oder Infrastruktur-Projekt:

Die Kanzlei Becker Baurecht bietet Ihnen hochspezialisierte juristische Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung rund um die Bereiche Immobilienrecht und verfügt über langjährig nachgewiesene und umfassende Kenntnisse und Berufserfahrung auf den entsprechenden Rechtsgebieten.

Leitmotiv der Kanzlei Becker Baurecht in Hannover ist neben der optimalen fachlichen Beratung und rechtlichen Vertretung stets die persönliche Beziehung zum Mandanten.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren individuellen Fragestellungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

FAQs –
Fragen im Zusammenhang mit Baurecht

1Was ist Baurecht?

Das Baurecht regelt alle rechtlichen Aspekte und Normen rund um das Thema Bauen. Das "öffentliche Baurecht" beinhaltet verbindliche Vorschriften, mit deren Hilfe die bauliche Nutzung von Grund und Boden geregelt werden und unterscheidet sich vom "privaten Baurecht", dass die Vertragsbeziehungen zwischen den Baubeteiligten behandelt.

2Was fällt unter das private Baurecht?

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Den Schwerpunkt bildet dabei das Bauvertragsrecht, was die Beziehungen betrifft zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (z. B. Architekten, Bauunternehmen und Handwerker). Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht. Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor, und es steht den Beteiligten im Rahmen der Privatautonomie frei, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen.

3Was regelt das Nachbarrecht?

Unter Nachbarrecht oder auch Nachbarschaftsrecht versteht man die Regeln über die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn. Das Nachbarschaftsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 903-924 BGB geregelt und beschäftigt sich mit diversen Einzelfragen im Zusammenleben von Nachbarn. Hier kann es beispielsweise um das Wegerecht, um überhängende Pflanzen, die Durchleitung von Leitungen (Leitungsrecht) oder um Grenzüberbau gehen. Die Kanzlei Becker Baurecht begleitet Ihre Mandanten in Nachbar­schafts­streitig­keiten außergerichtlich, im Schlichtungsverfahren und vor Gericht.

4Warum sollte es ein "Fachanwalt für Baurecht" sein?

Je schwieriger, komplizierter und fachspezifischer sich ein juristisches Problem darstellt, desto eher sollten Sie von Anfang an auf die Hilfe eines entsprechenden Fachanwalts setzen. Ein Fachanwalt zeichnet sich durch ein hohes Maß an Berufserfahrung und fachliche Kompetenz aus. Diese besonderen Kenntnisse und Erfahrungen sind durch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem Fachgebiet, eine hohe Anzahl von bearbeiteten Fällen und eine spezielle theoretische Prüfung belegt. Die hannoversche Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht unterstützt Ihre Mandanten in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie. Arbeitet der Fachanwalt nach den gesetzlichen Gebühren, entsprechen die Kosten denen bei einem Anwalt ohne Fachanwaltstitel.

5Was sind die wesentlichen Regelungen des öffentlichen Baurechts?

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Baunebenrecht. Bedeutende Rechtsquellen des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Planzeichenverordnung. Das Bauordnungsrecht wird im Wesentlichen durch die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Das Vergaberecht und insbesondere die für Bauleistungen einschlägige VOB/A (Vergabe- und Vertragsleistung für Bauleistungen Teil A) sind auch Teil des öffentlichen Baurechts.

6Was gehört noch zum Immobilienrecht?

Das Immobilienrecht normiert als Oberbegriff das Recht am Grundstück, Haus und der Wohnung. Neben dem Baurecht und Architektenrecht befasst sich das Immobilienrecht mit dem Kauf und Verkauf (Immobilienkaufrecht) und der Belastung von Grundstücken sowie von Haus und Wohnung. Zum sonstigen Immobilienrecht zählt auch das WEG-Recht und das Maklerrecht. Die hannoversche Fachanwaltskanzlei Becker Baurecht unterstützt Ihre Mandanten in allen Rechtsfragen rund um die Immobilie.